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Investitionskredit

Investitionskredite sind Bankkredite zur Finanzierung von Investitionen in Unternehmen, Kommunen oder Selbstständigen. Das Investitionsdarlehen eignet sich für Unternehmen, die den Kauf von Investitionsgütern planen. Mit einem Investitionsdarlehen wird das Eigenkapital eines Unternehmens geschützt. Durch einen Investitionskredit machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft. Informieren Sie sich hier über die Vorteile eines Investitionskredits.

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Investitionsdarlehen sind Bankdarlehen zur Investitionsfinanzierung von Firmen, Kommunen oder Selbstständigen. Neben dem Investitionskredit haben Firmen und Selbstständige auch Betriebsmitteldarlehen als Darlehensnehmer, die der Liquiditätssicherung dienten. Letztere sind zwar kurzfristiger Natur (in der Regel < 1 Jahr), haben aber eine Restlaufzeit von 4 bis 15 Jahren[1] und sind mit der wirtschaftlichen Nutzung der zu finanzierenden Anlagen abgestimmt.

2 ] Investitionsdarlehen an Kreditinstitute im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft werden als Bankgeschäfte im Sinn des § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG angesehen. Operative Sachinvestitionen erfolgen durch Neuinvestitionen, Ersatz-, Modernisierungs- oder Ausbaumaßnahmen. Dazu zählen der Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattungen, der Maschinenpark, der Fuhrpark, der Erwerb von Betriebsgrundstücken und deren Erschließung mit Fabrikgebäuden.

Unter den Investitionsdarlehen wird auch die Akquisition von immateriellen Vermögenswerten (Patente, Lizenzen), einer Investition oder eines ganzen Betriebes (Unternehmenserwerb oder Leveraged Buyout) in Finanzanlagen ausgewiesen. Darüber hinaus ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in den Investitionsdarlehen enthalten. Aufgrund der regelmäßigen Investition in das langfristige Vermögen richtet sich die Dauer der Investitionsdarlehen nach der wirtschaftlichen Nutzung (Abschreibungsdauer) der zu finanzierenden Vermögenswerte.

Gemäß 103 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Bundesbeschlusses (GemO) dürfen Investitionsdarlehen nur für Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen sowie für die Umschuldungen von Investitionsdarlehen vergeben werden; dies ist in den meisten Ländern sinngemäß der Fall. In der Regel benötigen Banken für ihre Kreditvergabe einen Eigenkapitaleinsatz zwischen 10 % und 25 % der Anlagesumme; eine Vollfinanzierung ist die einzige Ausnahmen.

Der Einsatz von Eigenkapital kann das Ausfallrisiko reduzieren, während der Darlehensnehmer auch nachweisen kann, dass er sein eigenes finanzielles Risiko übernommen hat. Je nach Investitionsgütern können Verträge für erworbene Büroeinrichtungen, Geräte, Fahrzeuge oder Grundstücken, Finanzierungspläne und Kapitalflussrechnungen für die erwarteten Cashflows der beabsichtigten Investitionen als Ausleihdokumente betrachtet werden. Aufgrund ihres langfristigen Charakters sind Investitionsdarlehen regelmässig gesichert.

Die erworbenen Anlagegüter, die als Sicherheit (Maschinen), als Sicherheit für Kraftfahrzeuge oder als Grundschuld (Land) verwendet werden, sind in der Regel kreditsicher. Sie wird in der Regel in Raten (auf Basis der Abschreibungserträge) oder als Endrückzahlung zurückgezahlt; das annuitätische Darlehen kann bei der Grundstücksfinanzierung auftreten.